Roderick Ramage

B.Sc.(Econ.) solicitor (englischer Rechtsanwalt)

Fachkanzlei für englisches Rentenrecht

Jedes deutsche Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft in Großbritannien hat oder dort geschäftlich tätig ist, braucht Beratung in Bezug auf das englische Wirtschaftsrecht und gelegentlich Rentenrecht.

z.B.

-  Einfach ist, daß die meisten Arbeitgeber bereits verpflichtet sind, ihre Angestellte und Arbeiter an eines Rentenschema automatisch einzuschreiben, und bald wird das für alle gelten.

-  Andererseits kann die englische Tochtergesellschaft eines altes endgehaltsbezogene Betriebsrentenschema haben, ohne aktuelle Mitglieder oder mit nur wenigen, aber mit einem Finanzierungsdefizit.  Wer haftet?  Die Tochtergesellschaft allein oder vielleicht die Muttergesellschaft, oder werden Direktoren und anderen persönlich haften?

-  Was für Rolle spielt das Rentensystem bei Betriebsübergang?

-  Einhaltung der Renten- und Steuerregulierungsbehörden.

Wer kann Sie rechtlich beraten?

Natürlich haben die großen (und teuersten) Kanzleien Spezialisten für alle Rechtsbereiche, aber nicht die kleineren und mittleren Kanzleien.  Ich biete eine Alternative, wenn Sie oder Ihre englischen Anwälte spezialisierte Rentenrechtsberatung benötigen.

Meine Anwaltskanzlei ist auf Rentenrecht spezialisiert.  Ich arbeite entweder mit andere Kanzleien zusammen, die meine Spezialisierung benötigen, oder direkt mit Arbeitgebern oder Treuhändern für Rentenschema.

Meine bisherigen Erfahrungen im Beschäftigungs-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht gewährleisten, daß meine Rechtsberatung zum Rentenrecht im Rahmen des allgemeinen Geschäftsinteresses des Kunden erfolgt.

 

Kontakt:

Roderick Ramage, Copehale, Coppenhall, Stafford, ST18 9BW, UK

tl 0044 (0)1785-22303030  m 0044 (0)7785-707111

e roderick.ramage@law-office.co.uk

 

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