Fachkanzlei für englisches Rentenrecht
Jedes deutsche Unternehmen, das
eine Tochtergesellschaft in Großbritannien hat oder dort geschäftlich tätig
ist, braucht Beratung in Bezug auf das englische Wirtschaftsrecht und
gelegentlich Rentenrecht.
z.B.
- Einfach ist, daß
die meisten Arbeitgeber bereits verpflichtet sind, ihre Angestellte und
Arbeiter an eines Rentenschema automatisch einzuschreiben, und bald wird das
für alle gelten.
- Andererseits kann
die englische Tochtergesellschaft eines altes endgehaltsbezogene
Betriebsrentenschema haben, ohne aktuelle Mitglieder oder mit nur wenigen, aber mit einem Finanzierungsdefizit. Wer
haftet? Die Tochtergesellschaft allein
oder vielleicht die Muttergesellschaft, oder werden Direktoren und anderen
persönlich haften?
- Was für Rolle spielt das Rentensystem bei
Betriebsübergang?
- Einhaltung der Renten- und Steuerregulierungsbehörden.
Wer kann Sie rechtlich beraten?
Natürlich haben die großen (und teuersten) Kanzleien Spezialisten für
alle Rechtsbereiche, aber nicht die kleineren und mittleren Kanzleien. Ich
biete eine Alternative, wenn Sie oder
Ihre englischen Anwälte spezialisierte Rentenrechtsberatung benötigen.
Meine Anwaltskanzlei ist auf Rentenrecht
spezialisiert. Ich arbeite entweder mit
andere Kanzleien zusammen, die meine
Spezialisierung benötigen, oder direkt mit Arbeitgebern oder Treuhändern für
Rentenschema.
Meine bisherigen Erfahrungen im Beschäftigungs-, Arbeits-
und Gesellschaftsrecht gewährleisten, daß
meine Rechtsberatung zum Rentenrecht im Rahmen des allgemeinen
Geschäftsinteresses des Kunden erfolgt.
Kontakt:
Roderick Ramage, Copehale, Coppenhall,
Stafford, ST18 9BW, UK
tl 0044
(0)1785-22303030 m 0044 (0)7785-707111
e roderick.ramage@law-office.co.uk